Mehr als 160.000 junge Menschen im Alter von 15 bis 25 Jahren gehen nach Angaben des Statistischen Bundesamtes mit einer (Schwer-)Behinderung durchs Leben. Um nach der Schule im Arbeitsleben Fuß zu fassen, machen die meisten eine Berufsausbildung. Darauf haben sie laut Berufsbildungsgesetz einen gesetzlichen Anspruch. Die Jugendlichen und ihre Ausbildungsbetriebe bekommen Hilfestellungen vom Staat, zum Beispiel finanzielle Unterstützung, individuelle Beratung, besondere Ausbildungsprogramme und spezielle Regelungen bei Prüfungen. Junge Menschen mit und ohne Behinderung sollen nach Möglichkeit zusammen in Betrieben und Verwaltungen ausgebildet werden. Die kostenfreien Materialien geben einen Überblick über Hilfestellungen, die Jugendliche mit Behinderung und ihre Ausbildungsbetriebe erhalten können.
Das Arbeitsblatt "Berufsausbildung für Jugendliche mit Behinderung" zeigt Wege auf, wie junge Menschen mit Behinderung eine reguläre Berufsausbildung in einem Betrieb machen können. Wenn aufgrund einer Behinderung keine Regelausbildung möglich, können sie einen Fachpraktikerberuf erlernen. In einem Fallbeispiel erzählen zwei jugendliche von ihrer Ausbildung in einem Berufsbildungswerk.
Im Schaubild "Berufsausbildung für Jugendliche mit Behinderung" zeigen die Ergebnisse einer Umfrage, welche positiven Erfahrungen Unternehmen gemacht haben, die Jugendliche mit Behinderungen ausbilden. Eine zweite Grafik verdeutlicht, nach welcher Ausbildungsart Jugendliche mit Förderbedarf am erfolgreichsten im Berufsleben Fuß fassen konnten.