Seit einigen Jahrzehnten sind deutsche Soldatinnen und Soldaten auch an internationalen Einsätzen beteiligt. Die Bundeswehr nimmt dabei nicht nur an zahlreichen humanitären Missionen teil, sondern unterstützt – gemeinsam mit anderen Staaten – im Rahmen der Vereinten Nationen, der NATO oder der Europäischen Union, auch bewaffnete Einsätze. Wer entscheidet, ob und wie die Bundeswehr im Ausland eingesetzt wird?
Das Arbeitsblatt befasst sich mit den rechtlichen und politischen Vorgaben zu deutschen Auslandseinsätzen. Die Schülerinnen und Schüler können zunächst ihr Vorwissen zu den Rechten des Bundestags testen, bevor sie sich mit den verfassungsrechtlichen Grundsätzen des Artikels 24 des Grundgesetzes beschäftigen. Die formalen und inhaltlichen Vorgaben des Regierungsantrags und der Beteiligung von Fachausschüssen erarbeiten sie sich mithilfe einer aktuellen Recherche. Die Schülerinnen und Schüler erstellen arbeitsteilig kurze Steckbriefe zu Anträgen der vergangenen Monate und wenden hierdurch das neu Gelernte an. Darüber hinaus erfahren sie an welchen Missionen die Bundeswehr gegenwärtig beteiligt ist. Abschließend untersuchen die Schülerinnen und Schüler die Bestimmungen des Parlamentsbeteiligungsgesetzes und kommen gemeinsam zu einer Bewertung des Verfahrens für den Auslandseinsatz der Bundeswehr, auch im Kontext der historischen Erfahrungen.