Jugendschutzgesetz

Fach:
  • Sozialkunde / 
  • Biologie / 
  • Ernährung und Gesundheit / 
  • Religion und Ethik / 
Schulstufe:
  • Sekundarstufe I / 
Schultyp:
  • Berufliche Schulen / 
  • Gesamtschule / 
  • Gymnasium / 
  • Hauptschule / 
  • Realschule / 

Dieses aus drei Seiten bestehende Infoblatt informiert Jugendliche anhand einer tabellarischen Übersicht darüber, was das Jugendschutzgesetz ihnen, verschiedene Gefährdungsbereiche betreffend (beispielsweise den Zutritt zu Gaststätten) erlaubt und verbietet. Auf Seiten 2 und 3 wird das Infoblatt durch Auszüge aus dem Gesetzestext von einzelnen Paragrafen vervollständigt.

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Beschreibung

Die Paragrafen §4 bis §10 des Jugendschutzgesetzes, die alle verschiedene Gefährdungsbereiche für Jugendliche, zum Beispiel den Zutritt zu Gaststätten, Teilnahme an Tanzveranstaltungen, Aufenthalt in Nachtbars oder Spielhallen, sowie den Ausschank von Alkohol betreffen, werden in einer tabellarischen Übersicht jeweils darauf überprüft, ob und wenn ja in welchen Zeiträumen und unter welchen Bedingungen Jugendliche Zutritt haben oder ihnen Alkohol ausgeschenkt werden darf.

In jeweils einer Spalte wird die gesetzliche Lage für Kinder (unter 14 Jahre), Jugendliche bis 16 Jahre und Jugendliche bis 18 Jahre dargestellt, jeweils nochmals unterteilt danach, ob die Begleitung einer erziehungsbeauftragten Person notwendig ist oder nicht. Farblich markiert ist es durch die übersichtliche Darstellung, so den Jugendlichen sehr gut möglich, schnell und einfach zu durchblicken, was sie dürfen und was nicht.

Notwendige, im Gesetzestext ausgeführte Begriffsbestimmungen, Zusatzinformationen und Definitionen der einzelnen Gefährdungsbereiche finden sich im Anschluss an die Übersicht in Form vollständiger Auszüge aus dem Jugendschutzgesetz.

Über die Präventionskampagne „Null Alkohol – Voll Power“

Power“ des Bundesinstituts für Öffentliche Gesundheit (BIÖG) für 12- bis 16-Jährige entwickelt. Die Kampagne will nicht nur darüber informieren, wie negativ die Droge Alkohol wirkt – den Jugendlichen soll vor allem bewusst werden, wie positiv der Verzicht auf Alkohol ist! Der Instagram-Kanal @nullalkoholvollpower mit Videos, leckeren Mocktail-Rezepten, Cartoons und Memes macht Lust darauf, andere Wege zu gehen und sich auf eigene Stärken und Fähigkeiten zu besinnen.

Für den Einsatz in Schulen und in der Jugendarbeit stehen barrierefreie Info- und Arbeitsblätter sowie eine Box mit kostenlosen Materialien für Präventionsprojekte bereit. Sie können auf der gemeinsamen Homepage von „Kenn dein Limit“ und „Null Alkohol“ heruntergeladen oder kostenlos bestellt werden unter Downloads & Broschüren > Jugendarbeit.

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