Wo fängt Gewalt an? Gewalt erkennen – das ist der erste Schritt zu mehr Zivilcourage. Doch wo fängt Gewalt an? Erst wenn Menschenabsichtlich körperlich oder andauernd seelisch verletzt werden oder schon, wenn eine Mutter ihr Kind anbrüllt? Als Zuschauer findet man oft Gründe, die das Verhalten von gewalttätigen Menschen entschuldigen. Das ist bequem. Denn wer nichts Schlimmes gesehen hat, fühlt sich auch nicht verpflichtet einzugreifen. Zivilcourage steht nicht im Gesetz. Nach Paragraf 323c des Strafgesetzbuchs ist jedoch jeder Bürger verpflichtet, inUnglücksfällen, Not oder bei Gefahr zu helfen. Tut er dies nicht, kann er wegen unterlassener Hilfeleistung zu einerFreiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder zu einer Geldstrafe verurteilt werden. Eine Ausnahme gibt es: Wer sich dabeiselbst in Gefahr bringen würde, ist nicht verpflichtet zu helfen. Zivilcourage heißt nicht nur helfen, wenn ein Mensch beleidigt, bedroht oder geschlagenwird, sondern auch, Vorurteile in Frage zustellen, die in der Bevölkerung verbreitetsind. Das schützt die Demokratie.
Das Informationsangebot „Nur Mut“ für Jugendliche kann sowohl für das Selbststudium als auch für die Gruppenarbeit eingesetzt werden. Es wurde gezeigt, wie Jugendliche in Schule und Freizeit mit Zivilcourage handeln können. So ist das Jugendheft für den Einsatz inner- und außerhalb der Schule geeignet. Es ist Teil des Projekts „Zivilcourage lernen“, das von der Arbeitsgemeinschaft Jugend und Bildung herausgegeben und durch das Aktionsprogramm „Jugend für Demokratie und Toleranz – gegen Rechtsextremismus, Fremdenfeindlichkeit und Antisemitismus“ vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gefördert wird.